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Der Begriff "Arbeitgeber" im eigentlichen Sinne wird in der Offenbarung (Über Geben und Nehmen, S. 117 f.) definiert. Es ist die Person, die ihre Arbeitskraft gibt. Der Arbeitnehmer wiederum nimmt diese Kraft und verwandelt sie in seinen Profit (ebd.).

Der Begriff "Arbeitgeber" im eigentlichen Sinne steht somit dem Verständnis von "Arbeitgeber" im allgemeinen Diskurs diametral entgegen.

Wichtig ist bei einem Vorstellungsgespräch, die Begriffe "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" im eigentlichen Sinne dem Personalchef zu verdeutlichen, um die Verwendung von "Klassenkampfkomposita" zu vermeiden (ebd.)

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